Vorstellung
Die Ombudsstelle für das Gesundheitswesen und die sozialen Institutionen wurde vom Staatsrat eingerichtet, um das den Patienten und Patientinnen sowie den Mitarbeitenden der Sozial- und Gesundheitseinrichtungen zur Verfügung stehende Mediationsangebot zu ergänzen.
Dieses Organ berät Patienten und Patientinnen, die mit ihrer medizinischen Betreuung unzufrieden sind. Die Ombudsstelle prüft auch die von Mitarbeitenden der Sozial- und Gesundheitseinrichtungen sowie von Whistleblowern übermittelten Meldungen.
Sie besteht unabhängig von den Rechtsmitteln des Straf- und Zivilrechts sowie auf Verwaltungsebene und greift ein, bevor diese Rechtsmittel angewandt werden.
Die Ombudsstelle für das Gesundheitswesen und die sozialen Institutionen füllt ein rechtliches Vakuum in unserem gegenwärtigen Mediationssystem. Wenn nämlich die Mitarbeitenden von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen von ihren Vorgesetzten nicht angehört wurden, stand ihnen bisher kein Organ zur Verfügung, an das sie sich als letztes Mittel wenden konnten, um Missstände, Misshandlungen oder sonstige unangemessene Verhaltensweisen in ihrer Einrichtung zu melden. Die Ombudsstelle bietet auch die Möglichkeit, Zeugenaussagen in vertraulicher Weise entgegenzunehmen und geeignete Folgemassnahmen einzuleiten.