Für oder gegen eine Organspende?
Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen darüber
Am 15. Mai wird das Volk über die Revision des Transplantationsgesetzes und insbesondere über die Organspende abstimmen. Aktuell dürfen Organe, Gewebe oder Zellen einer verstorbenen Person nur entnommen werden, wenn sie vor ihrem Tod einer Entnahme zugestimmt hat oder wenn die nächsten Angehörigen einer Entnahme zustimmen (Zustimmungslösung). Mit der Gesetzesrevision soll nun der Grundsatz der Widerspruchslösung eingeführt werden: Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, muss dies festhalten. Ohne eindeutigen Widerspruch zu Lebzeiten dürfen nach dem Tod also Organe oder Gewebe entnommen werden. Wird kein dokumentierter Wille der sterbenden Person gefunden, müssen die Angehörigen befragt werden. Sie können einer Organentnahme widersprechen, wenn dies dem mutmasslichen Willen der betroffenen Person entspricht. Ob Sie nun für oder gegen diese Gesetzesrevision sind – sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über dieses heikle Thema, damit sie Ihre klare Meinung dazu kennen..