Patientenverfügung

Wer entscheidet an meiner Stelle,
wenn ich keine Patientenverfügung habe?

In Ihrer Patientenverfügung können Sie eine therapeutische Vertretung bestimmen – also eine Person, die bei Urteilsunfähigkeit (z.B. wenn Sie im Koma liegen) an Ihrer Stelle über die Art der Behandlung oder Pflege entscheiden soll. Liegt keine Patientenverfügung vor, so ist gesetzlich vorgegeben, welchen Angehörigen diese Verantwortung zufallen wird. Dies sind der Reihe nach: die Ehegattin oder der Ehegatte beziehungsweise die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner; die Person, die mit der urteilsunfähigen Person einen gemeinsamen Haushalt führt; die Nachkommen; die Eltern; die Geschwister. Sind mehrere Personen vertretungsberechtigt, so müssen die Entscheidungen im gegenseitigen Einverständnis gefällt werden. Seien Sie daher vorsichtig, wenn Sie wissen, dass Ihre Angehörigen unterschiedliche Ansichten und Überzeugungen vertreten und dass medizinische Fragen bei ihnen zu Konflikten führen könnten. Solche Probleme können Sie vermeiden, wenn Sie Ihren eigenen Willen in einer Patientenverfügung kundtun.

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