Patientenverfügung
Wer entscheidet an meiner Stelle,
wenn ich keine Patientenverfügung habe?
In Ihrer Patientenverfügung können Sie eine therapeutische
Vertretung bestimmen – also eine Person, die bei Urteilsunfähigkeit (z.B. wenn Sie im Koma liegen) an Ihrer Stelle über
die Art der Behandlung oder Pflege entscheiden soll. Liegt
keine Patientenverfügung vor, so ist gesetzlich vorgegeben,
welchen Angehörigen diese Verantwortung zufallen wird.
Dies sind der Reihe nach: die Ehegattin oder der Ehegatte
beziehungsweise die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner; die Person, die mit der urteilsunfähigen
Person einen gemeinsamen Haushalt führt; die Nachkommen; die Eltern; die Geschwister. Sind mehrere Personen
vertretungsberechtigt, so müssen die Entscheidungen im
gegenseitigen Einverständnis gefällt werden. Seien Sie daher vorsichtig, wenn Sie wissen, dass Ihre Angehörigen
unterschiedliche Ansichten und Überzeugungen vertreten
und dass medizinische Fragen bei ihnen zu Konflikten führen
könnten. Solche Probleme können Sie vermeiden, wenn Sie
Ihren eigenen Willen in einer Patientenverfügung kundtun.